Betriebliche Altersvorsorge (bAV) für Arbeitgeber: Pflichten und Möglichkeiten
Was ist die betriebliche Altersvorsorge (bAV)?
Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist ein wichtiger Bestandteil der Altersabsicherung und bietet Arbeitnehmern die Möglichkeit, über ihren Arbeitgeber für das Rentenalter vorzusorgen. Für Arbeitgeber stellt sie nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern auch eine wertvolle Option dar, Mitarbeiter langfristig zu binden und zu motivieren.
Pflichten des Arbeitgebers bei der bAV
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Angebotspflicht für Entgeltumwandlung: Seit 2002 sind Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, ihren Mitarbeitern eine Entgeltumwandlung anzubieten. Das bedeutet, dass Arbeitnehmer einen Teil ihres Bruttogehalts in eine betriebliche Altersvorsorge umwandeln können.
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Bezuschussungspflicht: Ab 2019 müssen Arbeitgeber bei neu abgeschlossenen Entgeltumwandlungsvereinbarungen einen Zuschuss von 15 % auf den umgewandelten Betrag leisten, sofern durch die Umwandlung Sozialversicherungsbeiträge eingespart werden. Diese Regelung gilt ab 2022 auch für bestehende Verträge.
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Informationspflicht: Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre Mitarbeiter umfassend über die Möglichkeiten und Bedingungen der bAV zu informieren. Dazu gehören Hinweise auf Förderungen, steuerliche Vorteile und Regelungen bei Ausscheiden des Mitarbeiters.
Fazit
Die betriebliche Altersvorsorge ist nicht nur eine Pflicht, sondern bietet auch zahlreiche Vorteile für Unternehmen. Durch die richtige Gestaltung und Kommunikation der bAV können Arbeitgeber ihre Attraktivität erhöhen, steuerliche Vorteile nutzen und die Mitarbeiterbindung stärken.